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Auf dieser Seite finden Sie eine Aufstellung über die Leistungen unseres Verbandes. I. Mitwirkung bei Akten der Gesetzgebung, Vertretung in öffentlichen Gremien und Ausschüssen, Zusammenarbeit mit politisch Verantwortlichen: 1. Wahrung der Interessen und Rechte der Behinderten als Interessengemeinschaft durch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, Einbringung von Gesetzesvorschlägen auf den Gebieten Versorgungsrecht für Kriegsopfer- und Heeresopfer, Sozial- und Arbeitsrecht sowie Steuerrecht für Behinderte, Pflegevorsorge, Bestimmungen für versehrte Autofahrer, Behindertenhilfe der Länder. 2. Mitarbeit in (öffentlichen) Gremien und Ausschüssen, bei denen es um konkrete Maßnahmen der Hilfestellung für Kriegsopfer und Behinderte geht, und zwar: Bundesberufungskommission für Sozialentschädigungs- und Behindertenangelegenheiten beim Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (KOVG, HVG, ISchG, BEinstG, BBG ) Kriegsopferfürsorgebeirat (Beratung des Bundesministers Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz) Kriegsopfer- und Behindertenfonds (Darlehen für Kriegs- und Heeresopfer); Ausgleichstaxfondsbeirat (Unterstützungs- und Erholungsfürsorge, Maßnahmen für berufstätige Behinderte, etc.); Behindertenausschüsse bei den Bundessozialämtern Wien, Niederösterreich und Burgenland und Berufungskommission beim Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (Kündigungsverfahren); Trafikbesetzungskommission und -oberkommission; Verwaltungsrat und Hauptversammlung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger.
Sozial- und Gesundheitsforum Österreich ORF - Publikumsrat Interessenvertretung der Behinderten nach dem Wiener Behindertengesetz (Beratung der Wiener Landesregierung in Behindertenangelegenheiten); Aktive Mitarbeit im Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich, der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und des Landesverbandes der Wiener Behindertenorganisationen. 3. Zusammenarbeit mit politischen Verantwortungs-trägern. Durch persönlichen Kontakt mit den politischen Verantwortungsträgern auf Bundes- und Länderebene werden Wünsche, Anliegen und Beschwerden aus dem Mitgliederkreis direkt mit den zuständigen Regierungsmitgliedern erörtert und konkrete Maßnahmen getroffen. Zuständigkeit: Verbandsleitung
II. Beratung und Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten: 1. Wahrung der Interessen der berufstätigen Behinderten:
a) Behinderteneinstellungsgesetz:
Anträge auf Feststellung zum Personenkreis der begünstigten Behinderten; Förderungsansuchen. Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung b) Bundesweite Anlaufstelle für Behindertenvertrauenspersonen:
Durchführung von Schulungen für BVP`s, Zuständigkeit: ARGE Behindertenvertrauenspersonen c) Hilfe bei Erlangung einer Tabaktrafik zur Schaffung einer Existenzgrundlage: Zusammenarbeit mit der Monopolver-waltung, der Standesvertretung der Tabaktrafikanten und dem Bundessozialamt, Vermittlung von Tabaktrafiken durch unsere Trafikbörse, Beratung der Trafikinteressenten, Trafikantenschulungen in unseren Erholungshäusern. Zuständigkeit: Trafikreferat d) Praktische Schulung von behinderten Trafikinteressenten in Schulungstabaktrafiken. Zuständigkeit: KOBV-Schulungs-GesmbH 2. Bundesbehindertengesetz:
Anträge auf Ausstellung eines Behinderten-passes; Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung 3. Beratung für versehrte Autofahrer:
Parkbegünstigungen durch den Gehbehindertenausweis gem. Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung 4. Beratung in steuerlichen Angelegenheiten:
Steuerbefreiungen; Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung 5. Sozialversicherung:
a) Krankenversicherung:
b) Unfallversicherung: Klagsführung gegen ablehnende Bescheide und Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht.
c) Pensionsversicherung: Klagsführung gegen ablehnende Bescheide und Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung 6. Pflegegeldgesetze:
allgemeine Beratung; Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung 7. Vertretung und Beratung zu nachstehenden Versorgungsgesetzen:
Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG); Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung
III. Rechtliche Beratung allgemein: durch unsere Verbandsanwälte. Die erste Beratung ist kostenlos. Für die weitere Vertretung wird eine 35 %ige Ermäßigung gewährt. IV. Erholungsaufenthalte:
in unseren Erholungshaus in Freiland; Die Preise für unsere Mitglieder sind nach dem Einkommen gestaffelt. Zuständigkeit: Urlaubsreferat V. Heilbehandlung und Rehabilitation: in unserer Sonderkrankenanstalt Zicksee - Orthopädisches Rehabilitationszentrum.
Prävention, Rehabilitation und Integration von Patienten mit Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates, VI. Hilfe bei finanzieller Notlage: für Mitglieder, die unvorhergesehen und unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind. Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung VII. Lotterie: Der Reingewinn der einmal jährlich veranstalteten Lotterie wird wohltätigen Zwecken zugeführt. Zuständigkeit: Lotterieabteilung VIII. Information: über Neuerungen im Behindertenrecht und Aktivitäten des KOBV durch unser vierteljährlich erscheinendes Service-Magazin "KOBV gemeinsam stärker". Zuständigkeit: Redaktion IX. 326 Orts- und Bezirksgruppen:
Regionale Beratung der Menschen mit Behinderung
Unsere Telefonzentrale ist von Montag bis Freitag erreichbar: 01-4061586 Kobv Behindertenverband Behindertenverein Behinderung Behinderte Behindertenausweis Behindertenpass Körperbehinderung Behinderungsgrad Ortsgruppe Pöchlarn Österreich Interessensvertretung Beratungsdienst Invalide Hilfeleistung Mitglieder Veranstaltung Neuigkeiten Freiland Helenental Förderer Blog Fotoalbum Geschichte Urlaubsmöglichkeiten Erholungshäuser Gesellschaft Menschen Wirtschaftlich Sparsam Existenzgründung Schwerbehinderung Behinderter Behinderungsarten Niederösterreich Sozialpass Pfleggeldzulage Kirchensteuer Behinderten Reisen behinderte Menschen Kinder Jugendliche Urlaub mit Behinderung Menschen mit Behinderung begünstigte Behinderte Grad der Behinderung Rente Schwerbehinderung
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